Apps auf Rezept: was Sie über die Verordnung, Abrechnung und Vergütung von DiGA wissen sollten
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes wurden „Apps auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Seit Oktober 2020 stehen die ersten verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die Versicherte als App oder webbasierte Anwendung am PC verwenden können. Ihr Ziel ist es, bei der Erkennung, Überwachung und/oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen, wie beispielsweise bei Diabetes mellitus, Reizdarm, Multipler Sklerose oder der Raucherentwöhnung.
Bislang werden DiGA im Vergleich zu anderen Leistungen in der Gesundheitsversorgung jedoch selten genutzt. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 305) ergab, dass lediglich 13 % der Befragten häufiger DiGA einsetzen. Rund ein Viertel gab an, dass es diese häufiger verordnen würde, wenn es einen klaren Nutzennachweis gäbe (s. Abb.).1