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Biologika-Austausch: der G-BA-Beschluss und seine Folgen

 

Apotheken müssen für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die von ärztlicher Seite angewendet werden, wirkstoffbezogen ein preisgünstiges oder rabattiertes Arzneimittel auswählen, so regelt es der neue § 40b der Arzneimittel-Richtlinie.

Voraussetzung für den Austausch ist, dass das ärztlich verordnete mit dem von der Apotheke verarbeiteten Fertigarzneimittel mindestens in denselben Applikationsarten übereinstimmt. Zudem ist eine Übereinstimmung mindestens für die Anwendungsgebiete des verordneten Fertigarzneimittels notwendig.

Auch bei Biologika-Zubereitungen haben Präparate mit Rabattvertag Vorrang, wenn kein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde. Allerdings beziehen sich die neuen Regelungen nicht auf klassische Rabattverträge, wie sie zum Beispiel für Generika geschlossen werden, sondern auf einheitliche Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen (nach § 130a Abs. 8c SGB V). Fehlt ein solcher Rabattvertrag (was derzeit mehrheitlich noch der Fall sein dürfte), muss die Apotheke das verordnete Biologikum durch ein preisgünstiges Arzneimittel substituieren.

Was als preisgünstig in diesem Zusammenhang gilt, haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband konkretisiert, indem sie in der sogenannten Hilfstaxe für aktuell sechs Wirkstoffe (Bevacizumab, Eculizumab, Infliximab, Rituximab, Tocilizumab, Trastuzumab) Festpreise (pro mg, ml oder I.E.) vereinbart haben. Unabhängig davon, welches Fertigarzneimittel Apotheken einsetzen, wird in der Regel immer nur dieser Festpreis abgerechnet.

Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie die Apotheken. Grundsätzlich ändert sich bei der ärztlichen Verordnung nichts. Ärztinnen und Ärzte sollten aber bei der Verordnung im Einzelfall prüfen, ob es Gründe gibt, die gegen einen Austausch in der Apotheke sprechen, und diesen ggf. durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes verhindern. 

Mit dem Rp. Biologika-Check erhalten Sie einen Überblick über Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen.

Zum Rp. Biologika-Check

Die Praxishilfe „Biologika“ stellt die Unterschiede zwischen Biosimilar und Bioidentical dar, fasst zusammen, was bei der Verordnung eines Biologikums zu beachten ist und in welchen Fällen ein Austausch in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen eines Rabattvertrages möglich ist.

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