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Mit Rp. Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

 

Bereits zehn Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben Mitte März neue Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln ganz oder zum Teil für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die zwischen den Krankenkassen und KVen geschlossenen Vereinbarungen legen ein definiertes Ausgabenvolumen für Arzneimittel sowie Maßnahmen fest, um dieses Ausgabenvolumen einzuhalten.

Folgende KV-Regionen haben bis Mitte März (Stand: 16. März 2023) ihre Verordnungsvorgaben veröffentlicht: Baden-Württemberg, Nordrhein, Thüringen, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein, wobei sich die Vorgaben der drei letztgenannten noch im Unterschriftsverfahren befinden.

Die KV Bayerns hat zumindest schon die Arzneimittelvereinbarung und die KV Hamburg angepasste Zielquoten veröffentlicht.

Neuerung in Niedersachsen

Erwähnenswert ist beispielsweise, dass die Arzneimittelvereinbarung der KV Niedersachsen eine Neuerung enthält: Die Ziele sind nun prozentual unterschiedlich stark gewichtet. Wurden die Durchschnittswerte überschritten, kann diese Überschreitung durch das Einhalten von Zielen entsprechend der prozentualen Gewichtung reduziert werden. Dies hat den Vorteil, dass sich bereits die Einhaltung einzelner Ziele positiv auswirkt.

Rp.-Angebot: „KV-Dossiers“ für den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst (z. B. KV-Dossiers). Zusätzlich können wir Ihren Außendienst in Außendienstschulungen über die in den jeweiligen KV-Regionen geltenden Prüfungsmethoden, KV-Quoten und weiteren Besonderheiten detailliert informieren. Die Schulungen können sowohl als Online- als auch als Präsenzschulung stattfinden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit zur Fragenbeantwortung durch unsere Experten.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals