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Mit Rp. Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

 

Bereits zehn Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben Ende Januar ihre Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die zwischen den Krankenkassen und KVen geschlossenen Vereinbarungen legen ein definiertes Ausgabenvolumen für Arzneimittel sowie Maßnahmen fest, um dieses Ausgabenvolumen einzuhalten.

Die folgenden KV-Regionen haben ihre Verordnungsvorgaben veröffentlicht:

Baden-Württemberg, Hamburg (Zielquoten), Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.*

Rp.-Angebot: KV-Dossiers für den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst (z. B. KV-Dossiers). Zusätzlich können wir Ihren Außendienst in regionalen Außendienstschulungen über die in den jeweiligen KV-Regionen geltenden Prüfungsmethoden, KV-Quoten und weiteren Besonderheiten detailliert informieren. Die Schulungen können sowohl als Online- als auch als Präsenzschulung stattfinden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit zur Fragenbeantwortung durch unsere Experten.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

» Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals
 


* Bitte beachten Sie, dass sich manche Vereinbarungen noch im Unterschriftenverfahren befinden und nicht alle öffentlich zugänglich sind.