Zum Hauptinhalt springen

Mit Rp. Ärztinnen und Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

 

Bereits mehr als die Hälfte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben bis Ende Februar 2024 neue Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln für das laufende Jahr ganz oder zum Teil veröffentlicht.

Mit Rp. Ärztinnen und Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

Eine vom DeutschenArztPortal zwischen dem 20. und 25.02.24 durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass 66 % der befragten Ärztinnen und Ärzte unzureichend über die aktuellen Vorgaben ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln informiert sind. Besonders relevant ist dies vor dem Hintergrund, dass bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags bereits 9 der 17 KVen neue Vorgaben für die Arzneimittelverordnung im Jahr 2024 ganz oder teilweise bekanntgegeben haben. Hierbei handelt es sich um die KV-Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein, Thüringen, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein, wobei die Vorgaben der letzten drei Regionen sich noch im Unterschriftenverfahren befinden. Die Vorgaben wurden im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und KVen entwickelt und enthalten ein festgelegtes Ausgabenvolumen für Arzneimittel sowie Maßnahmen zur Einhaltung dieses Volumens.

Neuerungen in Hamburg

Beispielsweise erhalten Rabattarzneimittel in der KV-Region Hamburg für bestimmte Leitsubstanzziele, wie etwa MS-Therapeutika und Mittel zur Behandlung chronischer Darmerkrankungen, eine neue Gewichtung. Die Zielerreichung berücksichtigt nun rabattierte Leitsubstanzen mit einem erhöhten Faktor von 1,2 und rabattierte Nichtleitsubstanzen mit einem reduzierten Faktor von 0,2 positiv. Weiterhin wurden einzelne Ziele angepasst und neue Zielquoten für bestimmte Facharztgruppen berechnet.

Rp.-Angebot: „KV-Dossiers“ für den Außendienst

Möchten Sie Ärztinnen und Ärzte über aktuelle KV-Vorgaben bezüglich Ihrer Produkte informieren? Gerne recherchieren wir diese für Sie und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel KV-Dossiers. Darüber hinaus bieten wir Außendienstschulungen an, um Ihren Außendienst über die aktuellen Prüfungsmethoden, KV-Quoten und weitere regionale Besonderheiten in den jeweiligen KV-Regionen umfassend zu informieren. Diese Schulungen können sowohl online als auch vor Ort durchgeführt werden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, Fragen durch unsere Expertinnen und Experten beantworten zu lassen.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals