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Mit Rp. Ärztinnen und Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

 

Eine vom DeutschenArztPortal Anfang dieses Jahres durchgeführte Umfrage1 hat ergeben, dass sich über ein Drittel der befragten Ärztinnen und Ärzte nicht über die Arzneimittelvereinbarungen ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) informieren. Dabei haben diese Vereinbarungen direkte Auswirkungen auf die Verordnungspraxis und bestimmen unter anderem das verfügbare Ausgabenvolumen für Arzneimittel. Bis Anfang Februar haben bereits 8 der 17 KVen ihre Vorgaben für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Hierzu zählen Baden-Württemberg, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, wobei die Vorgaben der letzten fünf Regionen sich noch im Unterschriftsverfahren befinden. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und KVen entwickelt und enthalten Maßnahmen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben.

Neue Biosimilar-Quoten für Ustekinumab

Beispielsweise haben mehrere KVen für das Jahr 2025 neue Biosimilar-Quoten für den Wirkstoff Ustekinumab eingeführt. So hat die KV Nordrhein Ustekinumab-Biosimilars in die bestehenden Biosimilar-Quoten für TNF-alpha-Inhibitoren integriert, sodass bestimmte Fachbereiche wie etwa die Dermatologie weiterhin eine Quote erfüllen müssen.2 Auch die KV Westfalen-Lippe hat eine Mindestquote von 50 % für Ustekinumab sowie für weitere Biologika eingeführt.3 Die KV Thüringen hat Ustekinumab- und Tocilizumab-Biosimilars in ihre Verordnungsziele aufgenommen.4

Rp.-Angebot: „KV-Dossiers“ für den Außendienst

Möchten Sie Ärztinnen und Ärzte über aktuelle KV-Vorgaben bezüglich Ihrer Produkte informieren? Gerne recherchieren wir diese für Sie und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel KV-Dossiers. Darüber hinaus bieten wir Außendienstschulungen an, um Ihren Außendienst über die aktuellen Prüfungsmethoden, KV-Quoten und weitere regionale Besonderheiten in den jeweiligen KV-Regionen umfassend zu informieren. Diese Schulungen können sowohl online als auch vor Ort durchgeführt werden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, Fragen durch unsere Expertinnen und Experten beantworten zu lassen.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de oder besuchen Sie uns auf LinkedIn für weitere Informationen.

Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals