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Eine unserer Kernkompetenzen: Informationen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise – auch bei Biologika

 

Mit unseren Praxishilfen auf dem DeutschenArztPortal stellen wir Ärzten umfassende Informationen rund um das Thema wirtschaftliche Verordnung zur Verfügung. Biologika nehmen unter allen Arzneimitteln eine Sonderstellung ein, sodass es bei der Verordnung einiges zu beachten gibt.

Verordnung von Biologika: Welche Besonderheiten gibt es?

Neben der Austauschbarkeit in der Apotheke, die im letzten Jahr eine besondere mediale Aufmerksamkeit genoss und voraussichtlich im Sommer dieses Jahres wieder für Schlagzeilen sorgen wird, gibt es bei der Verordnung von Biologika weitere Besonderheiten. So ist eine Verordnung unter der Wirkstoffbezeichnung ohne Produktnennung unzulässig, wenn es bereits Biosimilars im Handel gibt. Zudem sind in vielen Regionen Biosimilar-Mindestquoten zu beachten, die zwischen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart wurden.

Auf unserer aktuellen Praxishilfe „Biologika“ sind alle wichtigen Informationen zur Verordnung von Biologika übersichtlich für Ärzte zusammengefasst.

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Nutzen Sie die Chance und sponsern Sie eine unserer Praxishilfen! Wir integrieren Ihr Logo auf der Praxishilfe und verwenden Ihre Produkte bei den Rezeptabbildungen oder anderen Beispielen. Die gesponserte Praxishilfe steht auf dem DeutschenArztPortal online zur Verfügung und wird im Rp. Newsletter beworben. Auch die Bereitstellung von Druckdaten ist möglich.

Einen Überblick über die aktuellen Praxishilfen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

Zu den Praxishilfen auf dem DeutschenArztPortal

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