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Aktualisierte Cannabis-Verordnungshilfe

 

Mit unseren Praxishilfen auf dem DeutschenArztPortal stellen wir Ärzten umfassende Informationen rund um das Thema wirtschaftliche Verordnung zur Verfügung. Sämtliche Praxishilfen werden regelmäßig aktualisiert, so auch die Cannabis-Praxishilfe.

Verordnung von Cannabis: Welche Besonderheiten gibt es?

Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.

Hinsichtlich einer Cannabis-Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Erstverordnung eine Genehmigung der Krankenkasse zur Kostenübernahme erforderlich. Die Entscheidung der Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen erfolgen; wird ein Gutachter hinzugezogen, innerhalb von fünf Wochen.

Die Verordnung von getrockneten Cannabisblüten, Cannabisextrakten sowie Arzneimitteln mit Dronabinol und Nabilon erfolgt auf einem Betäubungsmittelrezept. Die erforderlichen Angaben auf dem Rezept sind in § 9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt.

Seit April keine Verschreibungshöchstmengen mehr

Seit dem 08.04.2023 sind mit einer Änderung der BtMVV die Höchstverschreibungsmengen gestrichen worden. Die Kennzeichnungspflicht mittels „A“ entfällt.

Auf unserer aktuellen, von der Vayamed GmbH gesponserten Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“ sind alle wichtigen Informationen zur Verordnung von Cannabis übersichtlich für Ärzte zusammengefasst.

» Zur Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“

Werden Sie exklusiver Sponsor einer unserer Praxishilfen!

Nutzen Sie die Chance und sponsern Sie eine unserer Praxishilfen! Wir integrieren Ihr Logo auf der Praxishilfe und verwenden Ihre Produkte bei den Rezeptabbildungen und anderen Beispielen. Die gesponserte Praxishilfe steht auf dem DeutschenArztPortal online zur Verfügung und wird im Rp. Newsletter beworben. Auch die Bereitstellung von Druckdaten ist möglich.

Einen Überblick über die aktuellen Praxishilfen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

» Zu den Praxishilfen auf dem DeutschenArztPortal

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Kontakt: info@extradap-networks.de