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Aktuelles bei der Wundversorgung: Wie ist bei Verordnung und Abgabe vorzugehen?

 

Darf ein verordnetes Produkt zur Wundversorgung noch zulasten der GKV abgegeben werden? Diese Frage stellen sich seit letztem Dezember Arztpraxen und Apotheken und nicht zuletzt auch Patientinnen und Patienten. Wir klären über die Hintergründe auf und versorgen unsere Zielgruppen mit nützlichen Informationsmaterialien.

Aktuelles bei der Wundversorgung: Wie ist bei Verordnung und Abgabe vorzugehen?

Gemäß der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA sowie der zugehörigen Anlage Va werden Produkte, die im Rahmen der Wundversorgung eingesetzt werden, in drei große Gruppen eingeteilt:

  • Eineindeutige Verbandmittel
  • Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften
  • Sonstige Produkte zur Wundversorgung

Anfang Dezember 2024 lief eine Übergangsfrist aus, was dazu führte, dass Produkte der 3. Gruppe nicht mehr erstattungsfähig waren.

Wie wird die Patientenversorgung gesichert?

Zu den betroffenen Produkten gehören beispielsweise antimikrobielle, silberhaltige Wundauflagen und nicht formstabile Hydrogele. Ursprünglich war geplant, die im Dezember 2024 auslaufende Übergangsfrist nochmals zu verlängern, doch dies scheiterte am Ende der Ampelkoalition. Nun stand die Versorgung der Betroffenen auf dem Spiel – es folgten Kulanzregelungen zur Kostenübernahme seitens einiger (aber nicht aller) Krankenkassen bis zum 2. März 2025. Doch die Darstellung in der EDV der ärztlichen Praxen und Apotheken machte in der ersten Übergangszeit weiterhin Probleme, sowohl bei der Rezeptausstellung als auch der Abgabe der verordneten Produkte, denn nicht alle Produkte wurden korrekt umgemeldet.

Zuletzt wurde mit dem kurzfristig verabschiedeten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) doch noch die Verlängerung der Übergangsfrist bis Anfang Dezember 2025 vereinbart. Dadurch ist auch die Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung vorerst gesichert. Wie die Darstellung in der EDV dahingehend angepasst wird (keine Warnhinweise mehr bezüglich der Erstattungsfähigkeit, Angabe der Abrechnungspreise für die Apotheke), bleibt vorerst offen.

DAP Networks unterstützt alle Beteiligten mit passenden Services und stellt beispielsweise eine Praxishilfe für die Arztpraxen, eine DAP Arbeitshilfe für Apotheken sowie eine Patienteninformation zur Abgabe an Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Zudem beobachten wir die aktuelle Entwicklung auf diesem Gebiet und geben zeitnah entsprechende Hinweise an unsere Zielgruppen.

Praxishilfe „Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung“

DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung in der Apotheke nach dem Fristablauf“

DAP Patienteninformation „Aktuelle Änderungen bei Verbandmitteln“ (noch unveröffentlicht, Stand 06.02.2024)

Wünschen auch Sie eine umfassende Kommunikation zu diesem oder anderen Themen an die verschiedenen Zielgruppen? Dann melden Sie sich gerne unter info@extradap-networks.de.