Aktuelles bei der Wundversorgung: Wie ist bei Verordnung und Abgabe vorzugehen?
Gemäß der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA sowie der zugehörigen Anlage Va werden Produkte, die im Rahmen der Wundversorgung eingesetzt werden, in drei große Gruppen eingeteilt:
- Eineindeutige Verbandmittel
- Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften
- Sonstige Produkte zur Wundversorgung
Anfang Dezember 2024 lief eine Übergangsfrist aus, was dazu führte, dass Produkte der 3. Gruppe nicht mehr erstattungsfähig waren.