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Retaxierungen bei Cannabis-Rezepten mithilfe von DAP vermeiden

 

Retaxierungen sind ein alltägliches Problem in Apotheken. Teils hat es den Anschein, dass Krankenkassen gezielt nach Gründen suchen, Apotheken ihre rechtmäßigen Vergütungen zu verwehren. Auch Cannabis-Rezepte sind häufig betroffen, wie eine aktuelle DAP Umfrage zeigt. Um Retaxierungen zu vermeiden, stellt DAP viele Informationen und Arbeitshilfen zum Umgang mit medizinischem Cannabis zur Verfügung.

Bei der Herstellung und Abgabe von medizinischem Cannabis müssen Apothekenmitarbeiter einige Dinge beachten, damit es nicht nach Monaten zu einer Retaxierung kommt. Dabei können verschiedene Gründe zu einer solchen führen: von nichtbeachteten BtM-Formalien über die Auswahl einer nicht wirtschaftlichen Packungsgröße bis hin zur Taxierung der Rezeptur. Auch wenn ein offensichtlicher Retaxgrund – die Höchstmengenkennzeichnung von BtM-Rezepten – seit dem 8. April 2023 wegfällt, können Retaxierungen aufgrund eines fehlenden Höchstmengen-„A“ die Apotheken noch immer erreichen. Aber auch Retaxierungen zu einem fehlenden oder falschen Hash-Code sowie falscher Taxierung im Allgemeinen wurden dem DAP schon zugetragen. In einer Umfrage wollte das DAP von den Apotheken genauer wissen, welches Cannabis-Rezepturarzneimittel sie am häufigsten abgeben und aus welchen Gründen sie schon eine Retaxation bekommen haben.

Umfrageergebnisse

An der Umfrage vom 9. bis 16. Mai 2023 nahmen 1.835 Apothekenmitarbeiter teil. Von den Teilnehmern gaben 1.488 an, dass sie medizinisches Cannabis in ihrer Apotheke abgeben. Dabei geben die meisten Apotheken Dronabinol-Lösung (1.262) gefolgt von unverarbeiteten Cannabisblüten (559) und Dronabinol-Kapseln (456) ab.

Von den Apotheken, die Cannabis-Rezepte beliefern, gaben 53,7 % an, schon mal eine Retaxierung bei einem Cannabis-Rezept bekommen zu haben. Die häufigsten Gründe waren dabei ein Fehler im Hash-Code (466) und dass nicht das günstigste im Handel befindliche Präparat für die Abgabe ausgewählt wurde (381). Aber auch ein fehlendes „A“ bei Höchstmengenüberschreitung (101) oder eine Abrechnung der PZN und nicht der Rezeptur (105) haben schon zu Retaxierungen geführt. Es gab bei der Umfrage auch die Möglichkeit, unter Sonstiges eine Freitextangabe zu machen. Hier wurde vor allem gennant, dass auch Taxierungsfehler und die Abrechnung des Herstellersets oder des Identifikationskits retaxiert wurden.

DAP bietet Unterstützung

Um Apotheken im richtigen Umgang mit Cannabis-Rezepten zu unterstützen, stehen im DeutschenApothekenPortal in der Rubrik „Medizinisches Cannabis“ umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen, u. a. zur Herstellung und Abrechnung, zur Verfügung. Hier können sich auch Anbieter von medizinischem Cannabis mit Informationen zu ihren Produkten und Arbeitsmaterialien für die Apotheke platzieren.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie einfach ein E-Mail an info@extradap-networks.de – wir beraten Sie gerne!

» Zur DAP-Rubrik „Medizinisches Cannabis“