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FAQ-Folder „E-Rezept: Apotheke fragt – DAP antwortet“

 

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ausstellen von E-Rezepten für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtend. Folglich erhalten Apotheken nun deutlich mehr E-Rezepte.

Dass dabei noch nicht alles rundläuft, zeigen die vielen Anfragen, mit denen sich Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter täglich an das DAP-Team wenden. Die wichtigsten haben wir im FAQ-Folder „E-Rezept: Apotheke fragt – DAP antwortet“ zusammengestellt. Darin finden sich Antworten auf Fragen, wie z. B.:

Was muss jetzt auf E-Rezepten verordnet werden? Was darf freiwillig via E-Rezept verschrieben werden? Wie lange sind E-Rezepte gültig? Welche Möglichkeit hat die Apotheke bei fehlerhaften/unvollständigen E-Rezepten?

Neben dem FAQ-Folder stehen noch weitere Arbeitshilfen im DeutschenApothekenPortal zur Verfügung, die die Apotheken beim richtigen Umgang mit E-Rezepten unterstützen.

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Stellen Sie uns Ihre Fragen zum E-Rezept!

Ist das E-Rezept auch bei Ihnen Gesprächsthema? Haben Sie Fragen, die unser FAQ-Folder nicht beantwortet? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@extradeutschesapothekenportal.de. Wir bemühen uns, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.