Schon im Jahr 2010 war das „Freiwillige Fortbildungszertifikat“ für PTA ein Thema in den öffentlichen Apotheken, aber mit der PTA-Reform im Januar 2023 hat es deutlich an Wichtigkeit gewonnen. So erfordert das selbstständige Ausführen von pharmazeutischen Tätigkeiten und das damit verbundene „Arbeiten unter Verantwortung“ gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der ApBetrO unter anderem den Nachweis über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer. Um das Fortbildungszertifikat zu erlangen, müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 100 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Diese Punkte können beispielsweise durch Besuche von Vorträgen, Seminaren, Kongressen oder erfolgreiche Teilnahmen an Weiterbildungen und schriftlichen Fortbildungen erlangt werden.
Eine aktuelle DAP Umfrage, an der über 800 Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter teilgenommen haben, zeigt ein hohes Interesse an Fortbildungen für PTA: Mehr als die Hälfte der teilnehmenden PTA strebt das Fortbildungszertifikat an.
Auf die Frage, zu welchen Themen sich die PTA am liebsten Fortbildungen wünschen, hat der Großteil für indikationsbezogene Fortbildungen abgestimmt (siehe Abb.). Platz 2 belegte das Thema Wechsel- und Nebenwirkungen und auf Platz 3 wünschen sich PTA Fortbildungen zum Thema Retaxierungen.