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Original vs. Import

 

Der Vergleich zwischen Original und Import ist eigentlich Routine für Apotheken, ebenso wie die Prüfung auf Rabattarzneimittel. Dennoch tauchen immer wieder Probleme beim Austausch innerhalb dieser Gruppe auf. Das pharmazeutische Team braucht hier Unterstützung von den Herstellern.

Gibt es bei einer Abgabesituation nur die Auswahl zwischen Original und Import, muss das pharmazeutische Personal entscheiden, ob die Abgabe des Originals oder die des Imports rahmenvertragskonform ist. In einigen Fällen ist die Abgabeentscheidung schnell getroffen, oft ist sie aber auch mit einigen Retaxrisiken verbunden.

In einer DAP-Befragung mit dem Titel „Retaxationen – warum, wie oft, in welcher Höhe“ aus dem September letzten Jahres wurden auffällig viele Retaxbeispiele aus dem Bereich Original/Import von den insgesamt 2.261 befragten Apothekenmitarbeitern genannt. Vielleicht ein Grund für pharmazeutische Hersteller, Apothekenmitarbeiter bei dieser Thematik zu unterstützen?

Was sieht der Rahmenvertrag vor? Rabattverträge beachten!

Der Rahmenvertrag schreibt eine bestimmte Abgaberangfolge auch beim Vergleich Original vs. Import vor. Dementsprechend muss die Apotheke im ersten Schritt der Abgabe auf mögliche Rabattverträge prüfen (§ 11 Rahmenvertrag) und vorrangig ein rabattiertes Arzneimittel abgeben. Ist nur das Original rabattiert, so ist dieses abzugeben.

Ist nur ein Import rabattiert, so hat dieser Vorrang bei der Abgabe. Sind sowohl Original als auch ein oder mehrere Importe rabattiert, so darf die Apotheke hier frei unter den Rabattarzneimitteln wählen.

Schützt das Aut-idem-Kreuz?

Wenn der Arzt ein Original bzw. einen Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat, schützt dies zwar vor einem Austausch auf ein wirkstoffgleiches Generikum, nicht aber vor dem Austausch zwischen Original und Import (und umgekehrt), da diese gemäß Rahmenvertrag als identisch gelten. Eine Besonderheit gibt es bei Ersatzkassen: Hier kann der Arzt den Austausch zwischen Original und Import durch einen besonderen Vermerk auf dem Rezept verhindern. Bei Primärkassen muss im jeweiligen Vertrag geprüft werden, ob die Ausnahmeregelung auch hier gilt.

Viele Hürden, viele Regeln

Bei der Abgabe von Original- und Importpräparaten müssen also einige Abgaberegeln beachtet werden. Jede Abgabesituation gilt es einzeln zu überprüfen, damit Apotheken nicht retaxiert werden. Das DeutscheApothekenPortal unterstützt Apothekenmitarbeiter mit Content zum Thema richtige Rezeptbelieferung. Wollen Sie gerne Apothekenmitarbeiter dabei unterstützen, retaxsicher Ihre Originalpräparate abzugeben, dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@extradap-networks.de und wir erstellen für Sie ein individuelles Konzept für Ihr Präparat.