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KV-Vorgaben für 2019

 

Wirtschaft­lichkeit­sprüfungen bzw. Arznei­mittel­verein­barungen existieren, um eine wirtschaftliche Verordnungs­weise der Vertrags­ärzte zu gewährleisten. Der Gesetz­geber hat mit dem GKV-Ver­sorgungs­stärkungs­gesetz Änderungen der Regelungen zur Wirtschaftlichkeits­prüfung vorge­nommen. Zum 1. Januar 2017 wurde die Richt­größen­prüfung als bundes­weite Regel­prüf­methode durch geeignete regional vereinbarte Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen abgelöst.

Für das Jahr 2019 haben folgende KVen schon ihre Vereinbarungen publiziert, sodass die regionalen Verordnungsvorgaben (Quoten, Richtgrößen etc.) eingesehen werden können:

  • KV Hamburg
  • KV Nordrhein
  • KV Baden-Württemberg
  • KV Rheinland-Pfalz
  • KV Saarland
  • KV Sachsen
  • KV Westfalen-Lippe
  • KV Thüringen
  • KV Schleswig-Holstein
  • KV Niedersachsen
  • KV Sachsen-Anhalt
  • Die KV Bayerns hat ihre Wirkstoffvereinbarung zuletzt im Oktober 2018 aktualisiert.

Rp.-Angebot: „KV-Factsheets“ zur Abgabe durch den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst. Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

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