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Verordnung auf Grünem Rezept: Tendenz weiter steigend

 

Eine neue Markt- und Versorgungsanalyse des Marktforschungsinstituts IQVIA zeigt die Beliebtheit des Grünen Rezeptes bei der ärztlichen Verordnung rezeptfreier Arzneimittel im Jahr 2018. Dabei nutzten die Ärzte dieses sogar etwas häufiger als noch im Jahr zuvor. Zu den besonders häufig verordneten Produktgruppen gehören Erkältungs- und Schmerzmittel sowie Präparate zur Behandlung von Durchfall und Allergien.1

Für die Verordnung von OTC-Arzneimitteln, die nicht im regulären Leistungsumfang der GKV enthalten sind, können Ärzte das Grüne Rezept verwenden. Dieses ist nicht nur eine gute Merkhilfe: GKV-Versicherte können es gegebenenfalls zur nachträglichen Erstattung einreichen.

Freiwillige Satzungsleistungen

Seit 2012 ist es Krankenkassen möglich, die Erstattung von OTC-Präparaten als freiwillige Satzungsleistung anzubieten. Derzeit übernehmen mehr als 70 Krankenkassen die Kosten für ausgewählte OTC-Arzneimittel. Eine aktuelle Übersicht finden Sie in der themenspezifischen Verordnungshilfe auf dem DeutschenArztPortal:

» OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung

Konzentration auf wenige Produktgruppen

Insgesamt wurden im Jahr 2018 155 Millionen rezeptfreie Arzneimittel verordnet.

Im Vergleich zum Vorjahr ist das Niveau somit in etwa gleich geblieben. 32 Prozent der Arzneimittel wurden auf dem Grünen Rezept empfohlen, 25 Prozent auf Privatrezepten und 44 Prozent auf GKV-Rezepten verordnet. Die Anzahl der Verordnungen stieg nur bei den „grünen Empfehlungen“, und zwar um gut 2 Prozent.1

Erkältungsmittel sowie Produkte gegen Schmerzen, Durchfallerkrankungen und Allergien zählen zu den führenden Produktgruppen, die Ärzte auf Grünem Rezept verordneten. Die Top-10-Kategorien vereinen gemeinsam über die Hälfte der Empfehlungen auf Grünem Rezept in sich (s. Abb.).

Am beliebtesten war das Grüne Rezept bei Pneumologen und HNO-Ärzten, nach ihnen folgten Kinder- und Jugendärzte, Gastroenterologen, Gynäkologen und Hausärzte.


Quelle:
1 IQVIA™ – IMS Health & Quintiles: Medieninformation, Frankfurt/Main, 17.04.2019