Neben den statistischen Auffälligkeitsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur wirtschaftlichen Verordnungsweise können Ärzte auch im Einzelfall geprüft werden. Krankenkassen stellen aus verschiedenen Gründen Prüfanträge, etwa bei Verstößen gegen die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Einzelfallprüfungen sind für Ärzte besonders ärgerlich – denn tatsächlich droht hier wegen nur einer einzelnen Verordnung sofort der Regress. Allein in Nordrhein gab es in den letzten Jahren pro Jahr 20.000 Prüfanträge der Krankenkassen.1