Ärzte müssen sich neben dem oftmals hektischen Praxisalltag auch mit einer Vielzahl von bürokratischen Aufgaben befassen. Hierbei ist unter anderem die Abrechnung von ärztlich erbrachten Leistungen zu beachten, die sich entweder am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.
Welche Relevanz die Abrechnung der erbrachten Leistungen für den Arzt hat, unterstreicht eine Umfrage des DeutschenArztPortals: Etwa 63 % der teilnehmenden Ärzte (N = 524) gaben an, dass sie sich selbst um die Abrechnung der ärztlich erbrachten Leistungen in ihrer Praxis kümmern. Bei etwa einem Viertel wird die Abrechnung hauptsächlich vom Praxispersonal erledigt. Lediglich ungefähr jeder zehnte Arzt beauftragt hierfür einen externen Experten.