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Mehrheit der Ärzte kümmert sich selbst um Abrechnung

 

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals ergab, dass sich die Mehrheit der Ärzte selbst um die Abrechnung kümmert. Lediglich ein kleiner Prozentsatz beauftragt hierfür einen externen Experten.

Ärzte müssen sich neben dem oftmals hektischen Praxisalltag auch mit einer Vielzahl von bürokratischen Aufgaben befassen. Hierbei ist unter anderem die Abrechnung von ärztlich erbrachten Leistungen zu beachten, die sich entweder am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.

Welche Relevanz die Abrechnung der erbrachten Leistungen für den Arzt hat, unterstreicht eine Umfrage des DeutschenArztPortals: Etwa 63 % der teilnehmenden Ärzte (N = 524) gaben an, dass sie sich selbst um die Abrechnung der ärztlich erbrachten Leistungen in ihrer Praxis kümmern. Bei etwa einem Viertel wird die Abrechnung hauptsächlich vom Praxispersonal erledigt. Lediglich ungefähr jeder zehnte Arzt beauftragt hierfür einen externen Experten.

Rp.-Angebot: „Verordnungs- und Abrechnungs­leitfaden“ für die Praxis

Neben den seit langem bewährten Dossiers mit Informationen zur wirtschaftlichen Verordnung erstellt das Rp. Institut neuerdings in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten auch Leitfäden mit relevanten Abrechnungstipps für die Praxis:

  • Gezielte Auflistung der EBM- bzw. GOÄ-Abrechnungsziffern inkl. Punktbewertung
  • Kommentare und Tipps hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einzelner Ziffern
  • Erläuterung etwaiger Probleme, die sich bei der Abrechnung ergeben können
  • Hinweise zur ICD-10-Kodierung der vorliegenden bzw. möglichen Diagnosen
  • Optional: Darstellung anhand einer Patienten-Kasuistik

Möchten Sie Ärzte über die wirtschaftliche Verordnung inkl. Abrechnungstipps Ihrer Produkte bzw. Indikationen informieren? Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

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