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Mit Rp. Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren

 

Bereits neun Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben bis Mitte Februar ihre Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die zwischen den Krankenkassen und KVen geschlossenen Vereinbarungen legen ein definiertes Ausgabenvolumen für Arzneimittel sowie Maßnahmen fest, um dieses Ausgabenvolumen einzuhalten.

Die folgenden KV-Regionen haben ihre Verordnungsvorgaben veröffentlicht: Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe, wobei sich die Vorgaben bei manchen KVen noch im Unterschriftsverfahren befinden.

Wirtschaftlichkeit von Rabattverträgen bei Biologika

Im Jahr 2021 haben die Rabattverträge hinsichtlich einer wirtschaftlichen Verordnungsweise eine wachsende Bedeutung. Laut aktueller Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL, in Kraft getreten am 19. Januar 2021) sollen behandelnde Ärzte bei der Verordnung von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln einer wirtschaftlichen Verordnung insbesondere dadurch entsprechen, dass ihre Patienten auf ein preisgünstiges Arzneimittel eingestellt werden. Als preisgünstig gelten vorrangig solche Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag besteht (§ 40a AM-RL).

KV Westfalen-Lippe berücksichtigt Rabattverträge zur Quotenerfüllung

In einigen KVen wird dieser Beschluss auch schon umgesetzt, sodass bei Biosimilar-Zielen rabattierte Originalpräparate wie Biosimilars gewertet werden. Bei der KV Westfalen-Lippe werden beispielsweise Präparate mit Rabattvertrag, die nicht zu den Leitsubstanzen bzw. Empfehlungen gehören, bei vielen Biosimilar-Zielen vollständig auf die Quotenerfüllung angerechnet (Arzneimittelvereinbarung für Westfalen-Lippe für das Jahr 2021).

Rp.-Angebot: „KV-Dossiers“ für den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst (z. B. KV-Dossiers). Zusätzlich können wir Ihren Außendienst in regionalen Außendienstschulungen über die in den jeweiligen KV-Regionen geltenden Prüfungsmethoden, KV-Quoten und weiteren Besonderheiten detailliert informieren. Die Schulungen können sowohl als Online- als auch als Präsenzschulung stattfinden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit zur Fragenbeantwortung durch unsere Experten.

Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

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