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Rabattverträge beeinflussen Verordnungsentscheidung

 

In einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben über 40 % der befragten Ärzte an, dass das Bestehen von Rabattverträgen für sie wichtig sei und einen Einfluss auf ihre Verordnungsentscheidung habe.

Rabattverträge für Arzneimittel werden zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaherstellern geschlossen. Da Rabattverträge zur wirtschaftlichen Verordnung beitragen können, fördern einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Verordnung von rabattierten Präparaten.

Für das Jahr 2021 werden bei der KV Westfalen-Lippe beispielsweise für einige Zielfelder Präparate mit Rabattvertrag, die nicht zu den Leitsubstanzen bzw. Empfehlungen gehören, vollständig zur Quotenerfüllung angerechnet (s. hierzu auch den Beitrag „Mit Rp. Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren“).

Ob für einen Patienten ein Rabattvertrag besteht, ist auch in der Arztsoftware ersichtlich.

Rabattverträge beeinflussen Verordnungs­entscheidung

Das Bestehen von Rabattverträgen beeinflusst die Verordnungsentscheidung des Arztes: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 43 % der teilnehmenden Ärzte (N = 223) an, dass das Bestehen von Rabattverträgen für sie wichtig sei und einen Einfluss auf ihre Verordnungsentscheidung habe. Weitere 37 % der Teilnehmer nehmen Rabattverträge zur Kenntnis, werden davon aber nicht in ihrer Verordnungsentscheidung beeinflusst.

1 Umfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 12.01.2021 bis 18.01.2021

Rabattverträge auf dem DeutschenArztPortal

Auf dem DeutschenArztPortal können Sie aktuell bestehende Rabattverträge zu Originalen, Altoriginalen und zu Biologika einsehen. Zudem können Sie durch Eingabe der PZN im Rabattvertrags-Check prüfen, mit welchen Krankenkassen und für wie viele Versicherte zu diesem Präparat Rabattverträge existieren.

» Zur Seite „Aktuelle Rabattverträge“ auf dem DeutschenArztPortal