Rabattverträge für Arzneimittel werden zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaherstellern geschlossen. Da Rabattverträge zur wirtschaftlichen Verordnung beitragen können, fördern einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Verordnung von rabattierten Präparaten.
Für das Jahr 2021 werden bei der KV Westfalen-Lippe beispielsweise für einige Zielfelder Präparate mit Rabattvertrag, die nicht zu den Leitsubstanzen bzw. Empfehlungen gehören, vollständig zur Quotenerfüllung angerechnet (s. hierzu auch den Beitrag „Mit Rp. Ärzte über neue KV-Vorgaben informieren“).
Ob für einen Patienten ein Rabattvertrag besteht, ist auch in der Arztsoftware ersichtlich.