Zum Hauptinhalt springen

PTA-Reformgesetz: mehr Fortbildungsangebote für PTA erwünscht

 

Um dem starken Personalmangel in der Apotheke entgegenzutreten, sollte mit dem PTA-Reformgesetz der Beruf PTA wieder attraktiver gestaltet werden. Ziele der Reformierung waren die Modernisierung der PTA-Ausbildung sowie die Anpassung des Berufsbildes an die aktuellen Erfordernisse.

PTA beraten Kunden in der Offizin zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie in der Selbstmedikation, sie fertigen Rezepturen und Defekturen an, prüfen Ausgangsstoffe und bearbeiten Rezepte – eine Apotheke ohne PTA ist kaum vorstellbar. Trotz der vielseitigen Aufgabenbereiche gibt es kaum noch PTA-Nachwuchs. Dies lässt sich in erster Linie mit den limitierten Karrierechancen in der öffentlichen Apotheke und dem begrenzten Kompetenzbereich bei zusätzlich vergleichsweise geringer Bezahlung erklären. Es war also an der Zeit, den PTA-Beruf zu reformieren. Im Rahmen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen PTA-Reformgesetzes wurden nun Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), im PTA-Gesetz (PTAG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) vorgenommen.

PTA unter Verantwortung

Neu ist u. a. die Unterscheidung zwischen PTA unter Aufsicht und PTA unter Verantwortung: Grundsätzlich arbeiten PTA unter Aufsicht, unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber auch unter Verantwortung arbeiten. Voraussetzungen dafür sind eine Vollzeittätigkeit von 3 Jahren und eine PTA-Prüfung mit der Gesamtnote „gut“ oder besser – bei schlechterer Gesamtnote ist eine Vollzeittätigkeit von 5 Jahren erforderlich. Darüber hinaus müssen PTA mindestens ein Jahr im Verantwortungsbereich des Apothekenleiters gearbeitet haben sowie über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer verfügen, das je nach Kammergebiet andere Detailanforderungen hat.

Mehr Fortbildungsangebote sind erwünscht

Das neu geforderte PTA-Fortbildungszertifikat wird dazu benötigt, um die derzeitigen Rechte der PTA aufrechtzuerhalten, und auch bei einem möglichen Jobwechsel ist der Nachweis des Fortbildungserfolgs ein großes Plus. Innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten müssen PTA 100 Punkte sammeln, um ein Fortbildungszertifikat bei ihrer Landesapothekerkammer beantragen zu können. Insgesamt ist allerdings das Fortbildungsangebot für PTA (bisher) quantitativ nicht ausreichend, sodass es unbedingt notwendig ist, mehr Fortbildungsangebote für PTA anzubieten.

Fortbildungsangebot bei DAP

Die Fortbildungsangebote des DeutschenApothekenPortals erfreuen sich großer Beliebtheit – das gilt sowohl für BAK-zertifizierte Maßnahmen als auch für die sogenannten DAP Fortbildungen, bei denen die Teilnehmer über unser DAPs-Punktesystem honoriert werden.

Wenn Sie Interesse an der Umsetzung einer Apothekenfortbildung haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail unter folgender Adresse an uns: info@extradap-networks.de.