Der seit dem 1. Juli 2019 gültige neue Rahmenvertrag enthält verschiedene neue Regelungen für eine wirtschaftliche Arzneimittelabgabe in der Apotheke. Unter anderem muss jetzt zunächst zwischen generischem und importrelevantem Markt unterschieden werden, denn es gelten unterschiedliche Abgabevorschriften. In beiden Fällen haben es vor allem die Originalanbieter schwer – ihre Produkte können aufgrund der neuen Vorgaben oft nicht mehr ohne weiteres abgegeben werden.
Welche Auswirkungen hat der neue Rahmenvertrag auf Ihre Produkte? Gibt es andere regulatorische oder praktische Hürden für die Abgabe in der Apotheke? Diesen Fragen gehen wir für Sie gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ADG auf den Grund.