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Verordnungsvorgaben für das Jahr 2020: für die meisten Ärzte noch unbekannt

 

Bereits zehn Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben ihre Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die zwischen den Krankenkassen und KVen geschlossenen Vereinbarungen haben das Ziel, ein definiertes Ausgabenvolumen für Arzneimittel festzulegen und dieses nicht zu überschreiten.

Die folgenden KV-Regionen haben ihre Verordnungsvorgaben veröffentlicht: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (die Zielquoten für Arzneimittel sind noch nicht bekannt), Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.

Neues Prüfsystem in Berlin

Während die meisten KVen im Wesentlichen ihre Zielquoten für Arzneimittel angepasst haben, hat die KV Berlin ihr Prüfsystem geändert. Seit 1. Januar 2020 wird in Berlin eine Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand von fachgruppenspezifischen Durchschnittswerten durchgeführt. Als auffällig gilt ein Arzt ab einer Überschreitung seines Fachgruppendurchschnitts um mehr als 40 Prozent.1

Mehrzahl der Ärzte kennt die aktuellen Vorgaben ihrer KV nicht

Die neuen Vorgaben sind bei den Ärzten jedoch noch nicht bekannt. Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 70 Prozent der teilnehmenden Ärzte (N = 319) an, dass sie mit den aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung nicht vertraut sind.2

Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus 2019: Bereits in dieser Umfrage hatten 67 Prozent der teilnehmenden Ärzte angegeben, dass sie die aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung nicht kennen.3

Rp.-Angebot: „KV-Factsheets“ zur Abgabe durch den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst. Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@extradap-networks.de.

» Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals

1 Kassenärztliche Vereinigung Berlin: Prüfvereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V für Berlin
2 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 04.02.2020 bis 10.02.2020
3 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 05.03.2019 bis 19.03.2019